Ziviler Ungehorsam oder Straftat?

Grundrechtlich geschützt oder strafrechtlich verboten? Peer Stolle über das Blockieren von Neonaziaufmärschen

In den vergangenen Jahren hat sich eine Vielzahl von Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen zusammengeschlossen, um gegen Aufmärsche von Neonazis vorzugehen. Sie nennen sich »Dresden Nazifrei«, »Berlin Nazifrei« oder »Cottbus Nazifrei«. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie die Lehren aus der Vergangenheit ernst nehmen. Die Schlussfolgerungen, die gezogen wurden, sind eindeutig: Wenn Neonazis beabsichtigen, in einer Stadt aufzumarschieren, soll ihnen der öffentliche Raum nicht überlassen werden. Mal führen ihre Aktionen dazu, dass Faschisten maximal eine Kundgebung abhalten oder sich gar nicht versammeln können; mal können sie nur einen Teil der angemeldeten Demonstrationsstrecke gehen; mal löst die Polizei solche Gegendemonstrationen mit Mitteln des unmittelbaren Zwanges auf.

Die Meinungen, wie die Blockaden zu bewerten sind, gehen weit auseinander. Die AktivistInnen sprechen in der Regel von zivilem Ungehorsam, während...


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