Beauftragter für die Polizei kommt 2018 in Berlin

Rot-Rot-Grün setzt Vereinbarung aus Koalitionsvertrag um / Auch Polizeibeamte können sich mit Problemen an ihn wenden

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.

Für Berlin ist es Neuland. Bis zum Anfang des kommenden Jahres wollen sich die Fraktionen von SPD, Linkspartei und Grünen auf einen Antrag im Abgeordnetenhaus verständigen, um die Stelle eines Bürgerbeauftragten des Landes Berlin und Beauftragten für die Landespolizei zu schaffen. »Es stimmt, dass wir das als Fraktionsinitiative einbringen werden – der Bürgerbeauftragte soll nah am Parlament angesiedelt werden, ähnlich wie beim Datenschutz auch«, sagt der Innenexperte der SPD, Frank Zimmermann, dem »nd«. Derzeit laufen dazu entsprechende Gespräche.

Damit, dass es Anfang des kommenden Jahres so weit sein wird, rechnet unterdessen auch Hakan Taş, der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion. »Wir wollen auf jeden Fall zum nächsten Jahr diesen Beauftragten installiert haben«, sagt Taş. Auch der Innenexperte der Grünen, Benedikt Lux, bestätigt das Vorhaben: »Das wird das rot-rot-grüne Projekt im Innenbereich im kommenden Jahr.«

Dass Rot-Rot-Grün diese Stelle schaffen will, war bereits im Koalitionsvertrag festgehalten worden: »Zur Stärkung der Bürgerrechte und der Akzeptanz polizeilichen Handelns wird die Koalition das Amt einer oder eines Bürgerbeauftragten des Landes Berlin und Beauftragten für die Landespolizei nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz einrichten«, heißt es dort. Innensenator Andreas Geisel (SPD) ist natürlich in die Gespräche eingebunden. Wie aber aus einer Antwort auf eine Schriftliche Anfrage der CDU-Fraktion deutlich wird, will er sich dazu nicht näher äußern: »Der Senat hält die Einrichtung des Amtes einer oder eines Beauftragten für die Landespolizei für eine Selbstbefassungsangelegenheit des Parlaments, der er nicht vorzugreifen gedenkt.« Die CDU-Opposition kritisiert das Amt derweil als »Gängelung der Polizei«.

Dabei zeigt ein Blick nach Rheinland-Pfalz, wie erfolgreich der Bürgerbeauftragte sein kann. Auch Polizeibeamte können sich an ihn bei Problemen wenden. Die Fälle Gesundheitsbelastungen auf Schießstände und Vorwürfe – wie aktuell – bei der Polizeiakademie in Berlin wären ebenfalls Fälle für einen solchen Beauftragten, denen dieser nachgehen würde.

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